Telefonwerbung – europaweit bekämpft

In der Europäischen Union wird Telefonmarketing durch Artikel 13 der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) begrenzt. Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Deutschland in Kraft. Demnach ist die sogenannte Kaltakquise dort gesetzeswidrig.

Schweizer Behörden zogen nach. Seit dem 01. April 2012 machen sich Werbeanrufer auch hier strafbar, wenn Sie Konsumenten ohne Einwilligung mit Werbeanrufen bombardieren. Konsumenten setzen mit dem Sterneintrag im Schweizer Telefonbuch ein Zeichen. Der Stern im Schweizer Telefonbuch steht für „Werbeanrufe sind unerwünscht“.

Der Schutz personenbezogener Daten wird bei den Behörden gross geschrieben. Konsumenten werden von Konsumentenschützern sensibilisiert und informiert. Doch wie gelangen dennoch illegale Telefonabzocker immer wieder an personenbezogene Daten? Die Wege sind oft illegal, dunkel und verschachtelt.

Werbeanrufer – unerwünscht und oft unseriös
Das Internet bietet grenzenlosen Raum für Telefonbetrug und Telefonabzocke. Der Einkauf im Web-Shop, der Versicherungsvergleich im Word Wide Web, die Teilnahme an reizvollen Gewinnspielen – wenige Klicks bewegen im Netz grosse Dinge. Hier geben Konsumenten leichtfertig personenbezogene Daten weiter, ohne über die Folgen nachzudenken.

Konsumentenschützer raten daher: Wer einige wichtige Verhaltensregeln im Internet befolgt, wird von Werbeanrufen deutlich seltener heimgesucht. Konsumenten müssen sich aktiv vor Werbeanrufern schützen. Wer sich nur auf das Gesetz verlässt, ist oft verlassen. Denn das Geschäft mit dem illegalen Handel personenbezogener Daten boomt wie eh und je.

Abmahnungen und Strafanzeigen scheinen dem unseriösen Telefongeschäft kaum einen Abbruch zu tun. Zwielichtige Briefkastenfirmen im Ausland gehen mit unzähligen Rufnummern an den Start, die ständig wechseln. Ein wirklicher Erfolg im Kampf gegen den Telefonterror ist nur schwer zu verzeichnen.